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Alt 15.10.08, 18:46
Lorenzy Lorenzy ist offline
Singularität
 
Registriert seit: 01.05.2007
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Standard AW: CERN wegen Weltuntergang verklagt

Zitat:
Zitat von Uranor Beitrag anzeigen
Eine Klage muss vor allem schlüssig sein. Es gibt auch Unterlassungsklagen. Umweltdelikte sind definiert oder können erarbeitet werden.

Wer oder was wird zu Schaden kommen, wenn unser lokales Kraftwerk oder der LHC in Betrieb geht? Oder wer kommt zu Schaden, wenn alle Haushalten Winterheizung betreiben? Usw. dann die Details.

Es bleibt schwierig. Wer will wen verklagen, wenn er von einem SL schwerst verletzt wurde? Nun hat man einen konkreten Anlass + den Verursacher. Man kann erfolgreich Schmerzensgeld fordern.
Natürlich muss man schon vorsichtig sein. Wenn da ein schwarzes Loch im Gang rumsteht, muss mindestens ein Warnschild angebracht werden, "Vorsicht - Schwarzes Loch". Wenn dann einer trotzdem reingesogen wird, zahlt auch keine Lebensversicherung.
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