Hallo Eugen,
Zitat:
Zitat von Bauhof
2. Zur Überlichtgeschwindigkeit von Teilchen mit der Ruhemasse Null macht die SRT keine Aussage. Diese Form der Überlichtgeschwindigkeit ist also in der SRT weder verboten noch erlaubt.
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Das ist nicht ganz richtig, Eugen: die Spezielle Relativität impliziert, dass sich masselose Teilchen für jeden inertialen Betrachter immer mit c bewegen (im Vakuum).
Kein Teilchen kann sich nach der SRT mit v>c bewegen. Da die Bewegung eines Teilchen
immer mit dem Import von Energie und Wirkung einhergeht (auch für masselose), würden superluminale Teilchen zu Kausalitätsverletzungen führen.
Es gibt spekulative Spielereien, ob die SRT mit der Existenz von
Tachyonen (überlichtschnellen Quantenobjekten mit imaginärer Masse) verträglich sein könnte. Eigentlich will aber niemand diese Tachyonen und sie werfen viele Probleme auf.
Zitat:
Zitat von Bauhof
3. Nur wenn experimentell nachgewiesen wird, dass sich massebehaftete Teilchen mit v=c bewegen, müsste die SRT von Grund auf neu formuliert werden.
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Ich würde es auch eher so ausdrücken, dass die SRT dann ein
sehr ernstes Problem hat. Schon die gesamte Kinematik der SRT geht dann in die Brüche. Für lichtschnelle Teilchen ist die invariante Ruhemasse in der SRT zwangsläufig gleich 0.
Gruß,
Uli