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Zitat von rene
Im Gegensatz zur Überlichtgeschwindigkeit ist Stillstand von Licht in den RT'n nicht verboten und tangiert die Aussage, dass es für Licht kein gleichberechtigtes Inertialsystem gibt, in dem das Licht ruht (und nur Inertialsysteme können gleichberechtigt sein), in keiner Weise. Grüsse, rene
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Hallo Rene,
ich habe bei dieser Aussage gewisse Verständnis-Schwierigkeiten. Hier meine Meinung:
1. Richtig, für Licht gibt es in der SRT kein Inertialsystem, in dem sich das Licht mit v=0 'bewegen', also ruhen könnte.
2. Zur Überlichtgeschwindigkeit von Teilchen mit der Ruhemasse Null macht die SRT
keine Aussage. Diese Form der Überlichtgeschwindigkeit ist also in der SRT weder verboten noch erlaubt.
3. Nur wenn experimentell nachgewiesen wird, dass sich
massebehaftete Teilchen mit v=c bewegen, müsste die SRT von Grund auf neu formuliert werden.
M.f.G. Eugen Bauhof