Zitat:
Zitat von criptically
Beide Formeln kannst du von Einstein übernehmen. Bei der ersten Berechnung hatte er das Licht wie normale Masse behandelt, wobei er zu einem Ergebnis kam, das zufällig identisch mit der Rechnung eines gewissen J. Soldner (1801) ist.
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Eine interessante alte Arbeit: wenn ich Soldners Artikel recht verstehe, dann extrapoliert er, dass die Lösungen des Kepler-Problems (Kegelschnittbahnen) genauso auch für Licht gelten. Licht bewegt sich also auf einer hyperbelförmigen Bahn, wenn es der Sonne nahe kommt. Das ist Newtonsche Physik.
Zitat:
Zitat von criptically
Später hat Einstein einen doppelten Wert für das Licht erhalten.
Also in einem freifallenden Raum muss das Licht, im Gegensatz zu ART-Auffassung, abgelenkt werden.
Gruß
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Über nichtlokale Messungen lässt sich freilich der freie Fall in einem Gravitationsfeld feststellen.
Falls es interessiert, eine ausführliche Diskussion der beiden Rechnungen von 1911 und 1915 findet man z.B. hier:
http://www.mathpages.com/HOME/kmath115/kmath115.htm
Die komplette Berücksichtigung der ART in Einsteins Rechnung von 1915 ergibt eben nicht, dass die Lichtablenkung in jedem Punkt doppelt so groß wie im Newtonschen Grenzfall (Rechnung von 1911) ist, sondern erst, wenn man integriert über den gesamten Weg:
Hier spielt also die endliche (d.h. nicht-lokale) Länge des Weges eine Rolle:
"Intuitively, Einstein's 1911 prediction was only half of the correct value because he did not account for the cumulative effect of spatial curvature over a sequence of small regions of spacetime, within each of which the principle of equivalence applies."
Die Essenz auf deutsch: das Äquivalenzprinzip gilt lokal (d.h. in hinreichend kleinen Bereichen) für jeden Punkt des Lichtweges. Und nichts anderes ist ja auch der Anspruch des Äquivalenzprinzips: keine lokale Messung im frei fallenden Fahrstuhl kann das Gravitationsfeld nachweisen; es müsste also schon ein ordentlich breiter Fahrstuhl sein.
Eine nichtlokale Messung wie die Ablenkung eines Lichtstrahls auf seinem Weg um die Sonne freilich kann das. Eine anderer Nachweis, den wir hier im Thread schon einige Male angesprochen hatten, wären Gezeiteneffekte - ebenfalls eine nichtlokale Messung.
Da gibt es also keinen Widerspruch zum Äquivalenzprinzip der ART, wenn man seine Gültigkeitsbereich auf lokale Messungen korrekt berücksichtigt.
Gruß,
Uli